Die rheinland-pfälzischen Landesarchive sind das Gedächtnis von Gesellschaft und Verwaltung. Hier werden die Dokumente übernommen, verwahrt und für die Benutzung zur Verfügung gestellt, die einmalige Quellen für die Erforschung und das Verständnis der Vergangenheit darstellen, die der Sicherung von Rechtsansprüchen dienen und das Handeln der Verwaltungen nachvollziehbar machen.
Nach dem Landesarchivgesetz vom 5. Oktober 1990 (GVBl. S. 277) besteht die Landesarchivverwaltung aus dem Landeshauptarchiv Koblenz und dem Landesarchiv Speyer. Den Landesarchiven obliegt die systematische Bewertung, Erschließung, Lagerung, Sicherung, Ordnung und Auswertung archivwürdiger Unterlagen. Archivwürdige Unterlagen können sein: Unterlagen von Behörden des Landes Rheinland-Pfalz, öffentlich-rechtliche Institutionen, Personen des öffentlichen Lebens oder auch im ganz privaten Kontext entstandene Dokumente.