Objekt
Zinnen vom Kaufhaus am Brand
Mainz war seit römischer Zeit ein wichtiger Handelsstandort. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts wurde das Kaufhaus am Brand errichtet. Reisende Kaufleute mussten dort gemäß einer Mainzer Zollverordnung 3 Tage lang ihre Waren auslegen. König Ludwig der Bayer hatte im Jahr 1317 den Mainzer Bürgern das Recht erteilt, Gebühren für den Handel zu erheben. Das Kaufhaus war an der Frontseite mit einer Zinnenreihe geschmückt, die auf flachen Reliefs die Darstellungen der weltlichen und geistlichen Kurfürsten trugen. Im frühen 19. Jahrhundert wurde das seit 1793 schwer beschädigte Kaufhaus abgebrochen, die Reliefs gelangten in die städtische Sammlung.