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Churfürstlich-Mayntzische Land-Recht und Ordnungen Für sämtliche Chur-Mayntzische Landen, Ausschließlich Deren Erffurtischen und Eichsfeldischen, Sodann Deren Gemein-Herrschafftlichen Orthen : Wornach in Jurisdictional-, Judicial-, Civil- und Criminal-Policey- und sonstigen Rechts-Vorfallenheiten sich zu achten ist

Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Aufgelegt von dem S. Rochi Hospital Mayntz, Gedruckt in gedachter Hospitals Buchdruckerey Durch Johann Leonhard Ockel

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