Objekt
Ihro Churfürstliche Gnaden zu Trier [et]c. [et]c. vernehmen mißliebigst, wie wenig die in der Chur-Trierischen Forst-Ordnung, wegen des denen Waldungen so schädlichen Geißen-Viehes, heilsamt beschehene Verfügungen von einigen Zeiten, so wohl von denen Forst-Bedienten, als auch denen Beamten selbst, beobachtet worden seyen ... Ehrenbreitstein in Consilio Electorali Aulico den 18ten Julii 1758 / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato F. J. Mähler
In Fraktur