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Consiliarius In Compendio, Oder Kurtzer Begriff von Amt, Pflicht und Rechten Fürstlicher Räthe : wie hierauf sowohl an Seiten hoher Regenten, zu Aufnehmung und Beförderung Dero Landen und eigenen Nutzens, als auch an Seiten derer Fürstlichen Räthe selbst, zu Erfüllung ihrer Schuldigkeiten zu reflectieren sey, / ans Licht gestellt von Joachim Ernst von Beust, auf Hohenberg und Regnitzlosau [et]c. ...

Fingerprint von Exemplar der FB Gotha und der UB Mainz

Teilweise in Fraktur

Titelblatt in Rot- und Schwarzdruck

Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: "Im Jahr 1743. Gotha, verlegts Johann Paul Mevius, Hof-Bücher-Livrant und Buchhändler"

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