Objekt
Unsere [et]c. - Es ist bemerkt worden, daß der §. 5. der Verordnung vom 24sten October 1780 nach welchen demjenigen, welcher einem, dem Ansehn nach, gewaltsamer Weise umgekommenen todtscheinenden Menschen sofort, ohne den mindesten Verzug, und ohne daß es... hülfliche Hand leistet, .... eine Prämie ausgelobet ist, ... : [Hannover den 13ten Jul. 1792] / Königlich-Großbritannische zur Churfürstlich-Braunschweig-Lüneburgischen Regierung verordnete Geheime-Räthe. C R. A. Graf v. Kielmansegge