Oberschalige Federwaage, Wirtschafts-Waage (2)
Wirtschaftswaagen sind entweder Federwaagen oder hydraulische Waagen. Die vorliegende Waage ist eine Federwaagen und bestimmt ein Gewicht aufgrund der Verformung einer im Inneren der Waage befindliche Feder. Federwaagen hatten ursprünglich den Nachteil, dass man das Gewicht nur auf 50g genau abwiegen kann und die Feder durch Gebrauch an Spannkraft verliert. Die Haushaltswaage besteht - von oben nach unten - aus einer ovalen Schale, einer Halterung in der letztere sicher liegt, der eigentlichen runden Anzeige mit Zifferblatt und Zeiger und drei Beinen. Das geschwungene Gehäuse ist mit Jugendstilelementen verziert. Die Waage besitzt die Aufschrift "Wirtschafts-Waage" in Zierschrift im oberen Teil und in der horizontalen Mitte des Ziffernblatts. In der vertikalen Mitte des Ziffernblatts seht links und rechts vom Zeiger jeweils "D.R.P." für Deutsches Reichs Patent. Weiter unten befindet sich die Aufschrift "Garantiert Genau". Etwas innerhalb des runden Rands des Ziffernblatts befindet sich eine Skala - außen von 0 bis 10 in Kilo und etwas kleiner und weiter innen von 0 bis 20 in Pfund. Leider findet sich kein Hinweis auf den Hersteller und das Herstellungsdatum. Federwaagen bestimmen ein Gewicht aufgrund der Verformung einer im Inneren der Waage befindliche Feder. Die Waage wiegt bis zu 10 Kilogramm mit einer Genauigkeit von 20 Gramm. Hergestellt wurden diese Art von Waagen von etwa 1880 bis etwa 1930. Zwischen 1880 und 1887 wurden in Deutschland mindestens 7 Patente für Wirtschaftswaagen erteilt. Für eine Suche im depatisnet (der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamts) ist es wichtig hierbei mit der damaligen Schreibweise also "Wirthschaftswaagen" bzw. "Wirthschaftswaage" im Feld Titel zu suchen. (Link zu Depatisnet siehe unter Weblinks). Um herauszufinden welches der angemeldeten Patente für dieses Waage relevant war, müsste die Waage zur Untersuchung der relevanten Technik aufgebrochen werden. Man kann wohl davon ausgehen, dass sie noch während der Laufzeit des relevanten Patent, also spätestens 1915 hergestellt wurde. Umgekehrt muss Sie auf Grund der Schreibweise "Wirtschaftswaage" und nicht "Wirthschaftswaage" nach der Rechtschreibreform von 1901 hergestellt worden sein.