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Tabaksteuer Banderole für Feinschnitt

Bereits 1906 führten die Preußen im Deutschen Reich die bis heute übliche „Banderolensteuer“ ein, die auf jeder Packung, in Form eines Steuerzeichens (Banderole), erkennbar ist. Die Banderolen selbst, werden in der Bundesdruckerei gedruckt und nach Bezahlung der „Banderolensteuer“ an die Hersteller ausgeliefert. In unserem Magazin sind Teile, von deren Umverpackung mit Aufklebern, erhalten geblieben. Aus dem Jahr 1958 sind es –so der Aufkleber- „Steuerzeichen für Feinschnitt Preisgruppe A in Packungen zu 50 gr. 100 Bögen zu je 40 Stück = 4000 Stück (Banderolen) WERT 1050 DM“ Der Aufkleber wurde mit einem Stempel versiegelt: „Bayrisches Hauptzollamt 10. März 1958 München.

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