Objekt
Reisepass Bundesrepublik Deutschland: Luise Savelkouls
Der Reisepass wurde am 28. April 1951 von der Polizeidirektion Trier gegen eine Gebühr von 3 DM ausgestellt. Er war bis zum 27. April 1953 gültig. Am 3. Juni 1953 wurde er jedoch bis zum 28. April 1956 verlängert und am 9. September 1957 noch einmal bis zum 28. April 1961. Die erste Verlängerung kostete 1 DM und die Zweite 1,50 DM. Die ehemalige Besitzerin verwendete den Reisepass ausschließlich um in der Zeit von 1951 bis 1953 das Saargebiet einige Male zu besuchen.