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Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. fügen hiermit zu wissen, wie wir seithero mißfällig wahrzunehmen gehabt, daß sich mehrere Unserer wirklich angestellten und besoldeten Staatsdiener nebenher auch noch mit Advociren und Besorgung der Procuraturgeschäfte bey Unsern Justiz oder andern Collegien, und namentlich bey Unserm Lehnhof, befangen, und abgeben ... So geschehen Biebrich den 18. October 1808.

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Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. fügen hiermit zu wissen: Da unsere höchste Absicht dahin gerichtet ist, in der Verbindlichkeit zum Militärdienste ... die größte mit den übrigen Staatsverhältnissen und Bedürfnissen zu vereinigende Gleichheit, bey der Auswahl zum wirklichen Militärdienste in unserem Herzogthum eintreten zu lassen ...
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. Nachdem wir beschlossen haben, die zum activen Militärdienst untauglich gewordenen und deshalb in Pensionsstand vesetzten Militärindividuen so viel als möglich zu begünstigen und sie auch ferner dem Staate nützlich zu machen, auch sie zweckmäßig zu beschäftigen und ihnen deshalb bey sich ergebender Gelegenheit solche Stellen anzuweisen ... Gegeben Biebrich den 7ten und Weilburg den 9ten Jenner 1808
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. Wir haben für nöthig erachtet, die Befugnisse der Standesherrn und Grundherrn, ihre Diener zu entlassen, nach Maasgabe der neuesten Staatsveränderung, näher zu bestimmen, und finden Uns bewogen hierüber folgendes zu verordnen ... Gegeben Biebrich den 15ten und Weilburg den 17. März 1808
Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. Haben wahrgenommen, wie in Ansehung des Stempelpapiers und dessen Gebrauch in Unserm Herzogthum eine nicht längerhin nachzusehende Verschiedenheit obwalte ...