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Lehrvertrag: Rudolf Rassier

Lehrvertrag der am 15. Mai 1907 zwischen Wilhelm Rassier und Johann Rassier geschlossen wurde. Darin verpflichtete er sich Rudolf Rassier, den damals noch minderjährigen Sohn von Johann, die nächsten drei Jahre als Buchdrucker und Schriftsetzer auszubilden. Der im vorgedruckten Vertrag mit handschrifltichen Eintragungen vorgesehene Passus über die Zahlung des Lehrgeldes an den Lehrherrn wurde wohl aufgrund der verwandschafltichen Verhältnisse gestrichen.

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