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Remise aus Kahren

An der nordöstlichen Giebelwand des Saargauhauses ist ein Schuppen angebaut, der im Jahr 1999 in Kahren bei Saarburg abgebaut wurde. Das besondere an diesem Schuppen ist seine Eindeckung mit Mönch-und-Nonne-Ziegeln. Diese Eindeckungsart ist typisch für die Lothringer Bauernhäuser, sie reicht nach Norden in Einzelfällen jedoch bis auf den Saargau vor. Das nördlichste Beispiel ist aus Wincheringen an der Obermosel bekannt. Die hier verlegten Dachziegel stammen jedoch nicht aus handwerklicher Produktion, sondern es handelt sich um holländische Dachziegel wohl aus den 30er Jahren, die über eine "Befestigungsnase" verfügen, die hinter die Dachlatten gehängt ist. In diesem Schuppen wurde mittlerweile eine Schnapsbrennerei eingerichtet. Nachdem der Brennereibetrieb 2002 aufgegeben wurde, und die Brennerei aus zollrechtlichen Gründen von ihrem Standort entfernt werden mußte, gelangte sie 2005 ins Freilichtmuseum Roscheider Hof. Bei der Obstbrennerei handelt es sich um eine sogenannte Abfindungsbrennerei. Abfindungsbrennereien sind Brennereien, die im Gegensatz zu Verschlussbrennereien nicht zollamtlich verschlossen sind. In Abfindungsbrennereien darf aus genau definierten Rohstoffen nur eine bestimmte Menge an Branntwein im Betriebsjahr gewonnen werden. Dieser Ertrag ist zu versteuern oder kann an die Bundes-Monopol-Branntweinverwaltung zu einem festgelegten und subventionierten Preis verkauft werden (Abfindung). Die Alkoholmenge, die über dem festgelegten Ertrag liegt, ist der eigentliche Gewinn des Brenners. Eine weitere Erklärung für "Abfindung" lautet, dass der Brenner sich damit "abfinden" muß, wenn das Ergebnis auch weniger ist, als erwartet.

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