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Erklärung über gesetzliche Erben (Redelberger)

In dieser Erklärung aus dem Jahr 1950 ist festgehalten, dass kein Testament oder Erbvertrag existiert und es sich bei den Erben um die sechs Kinder der Familie Redelberger handelt. Um wenn es sich bei dem verstorbenen handelt steht nirgendwo, man kann jedoch davon ausgehen dass es sich um ein Elternteil der genannten Kinder handelt. Ausgestellt wurde die Erklärung am 28. September 1950 vom Pfarramt in Trier-Euren. Der Erklärung liegt zudem ein handgeschriebener Zettel mit weiteren Namen aus der Familie bei.

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