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Eidesstattliche Erklärung der Anni Simon über Verbleib ein Ölgemälde

In diesem Schreiben vom 1. April 1955 leistet Anni Simon die eidesstattliche Erklärung, dass sie ihrem Bruder ein Ölgemälde vermacht. Als Beweis, dass es sich nicht um Schieberware handelt hat, der Bürgermeister des Luftkurortes Ilsenburg/Harz das Dokument bestätigt.

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