Hinweisschild über die Führung genehmigter Devotionalien anlässlich der Ausstellung des heiligen Rock 1959
Schmales rechteckiges Schild auf beigem dünnen Karton, das die Pilger darauf aufmerksam machte, dass in diesem Geschäft nur religiöse Artikel verkauft wurden, die die Trierer Wallfahrtsleitung genehmigt hatte. Bei der Wallfahrt zum heiligen Rock 1959 war das Angebot an Devotionalien und Andenken so groß, dass die Wallfahrtsleitung des Generalvikariats Trier die Pilger vor dem Kauf von religiösem Kitsch warnte. Die Pilger sollten nur die Devotionalien kaufen, die der Wallfahrtsleitung vorglegt und genehmigt wurden. Schilder dieser Art sollten die Seriösität der angebotenen Devotionalien garantieren. Neben den genehmigten Wallfahrtsandenken wurden während der Zeit der Wallfahrt vom 19.07. - 20.09.1959 in Trier unzählige Andenken angeboten, wie zum Beispiel eine Schneekugel mit dem heiligen Rock, die von der Wallfahrtsleitung abgelehnt wurden. Tatsächlich kauften die 1.800 000 Pilger mehr Wallfahrtsabzeichen (siehe IZ 1478 A-H 2022) gekauft als andere Devotionalien, und viele Händler konnten ihren Bestand nur teilweise verkaufen.